Interessengruppe für den Erhalt des
dörflichen Charakters in Wilstedt


Windkraftanlagen in Wilstedt seit 2008

Windkraft - Widerstand in Wilstedt nicht siegreich aber auch nicht erfolglos

Die gesellschaftliche Allianz der großen Parteien inklusive der 'Grünen', die extra dafür geschaffenen Gesetze zur profitablen Vergütung von Windkraftstrom, der Profit der Hersteller, Planer, Betreiber und Finanziers von Windkraftanlagen sowie die profitable und bequeme Verpachtung des notwendigen Geländes einiger weniger Grundbesitzer haben den Widerstand gegen die Windindustrie auch in Wilstedt zunichte gemacht und die Anlagen durchgesetzt.

Im Frühjahr 2008 wurden umfangreiche Baumaßnahmen zur Errichtung der 150 Meter hohen Anlagen durchgeführt und die Brutreviere zahlreicher Kiebitze sowie möglicherweise auch eines des großen Brachvogels vernichtet.

Im Frühjahr 2009 gingen 9 Anlagen vom Typ Enercon E 82 ans Netz.

Seitdem hat Wilstedt eine Industrielandschaft vor den Toren und die Lärmbelästigung der Anlagen ist bei bestimmten Wetterlagen und Windrichtungen im Dorf erheblich stärker zu spüren als befürchtet. Erst seit 2017 wurden die Rotoren der 9 Wilstedter Anlagen vom Betreiber mit ausgefransten Propeller-Hinterkanten versehen, was eine deutliche Reduzierung des Lärms mit sich brachte. 

Die Klage und der Eilantrag des NABU gegen die Baugenehmigung und den Baubeginn des Windindustrieparks in Wilstedt wurde vom Verwaltungsgericht Stade im Sinne der Betreiber abgelehnt. Die Beschwerde dagegen beim OVG Lüneburg wurde lange Zeit nicht entschieden. Die dadurch nicht gültige Baugenehmigung hat der Gegenseite offensichtlich Probleme bereitet, sodass sie sich 2009 zu einem Vergleichsvorschlag an den NABU entschloss. Aus unserer und des NABU Sicht war es absolut richtig, in dieser Situation einem Vergleich zuzustimmen, bevor wir mit völlig leeren Händen nach einem OVG-Urteil dagestanden hätten.

Vorher:

Nachher:

Nachdem sich die Entscheidung des OVG Lüneburg über die Beschwerde des NABU immer weiter in die Länge zog und eine Ablehnung der Beschwerde immer wahrscheinlicher wurde, haben der NABU und die Vertreter der Wilstedter BI ein Vergleichsangebot der WPD erhalten und einen Vergleich aushandelt.

Der Vergleich beinhaltet zusammengefasst folgende Elemente:

  • Die WP Wilstedt GmbH & Co. KG verpflichtet sich, ein Projekt zur Untersuchung der Lärmbelästigung durch die Windenergieanlagen in Wilstedt zu initiieren. Ziel ist es dabei, unter Beteiligung möglichst vieler Bürger, Situationen festzustellen, bei denen die als belastend empfundenen Geräuscheinwirkungen des Windparks auftreten. Es sollen einvernehmliche Lösungen zur Beseitigung der Geräuschbelästigung entwickelt werden. Die WP Wilstedt verpflichtet sich, geeignete Mittel zur Abhilfe beizubringen und die Kosten zu tragen.
  • Die WP Wilstedt erklärt, dass sie nicht beabsichtigt, den Windpark Wilstedt durch Errichtung weiterer Anlagen zu erweitern.
  • Die WP Wilstedt verpflichtet sich, einen Betrag in Höhe von 40.000 Euro für die Förderung eines oder mehrerer ökologischer und/oder sozialer Projekte des NABU in der Gemeinde Wilstedt einzusetzen.
  • Der NABU verpflichtet sich, die Beschwerde vor dem OVG und den Widerspruch beim Landkreis Rotenburg zurückzunehmen.

Rolf Struckmeyer

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