Interessengruppe für den Erhalt des
dörflichen Charakters in Wilstedt


Wilstedts Baugebiete

BebauungsplanJahrBereich
Bebauungsplan Nr. 01947/48Oppelkenbarg 
Bebauungsplan Nr. 11962Ikikia-, Ansgar- , Rosen- und AkazienwegWA
Bebauungsplan Nr. 21966Vorwerker Str.Gewerbegebiet
Bebauungsplan Nr. 31970Am EmelWA
Bebauungsplan Nr. 4a1972Auf dem Hollacker, Buchholzer Str.WA
Bebauungsplan Nr. 51972Campingplatz, SchwimmbadSondergebiet
Bebauungsplan Nr. 61981Sport- und TennisplatzSondergebiet
Bebauungsplan Nr. 71976Ginster-/Wacholder-/HeidewegWA
Bebauungsplan Nr. 81974Am LöhbergWA
Bebauungsplan Nr. 91984An den Eichen/Am alten SportplatzWA
Bebauungsplan Nr. 101992BuchenwegWA
Bebauungsplan Nr. 111993Schwarze Blöcke/SchulstraßeWA
Bebauungsplan Nr. 121997Zum neuen LandWA
Bebauungsplan Nr. 132003WüllenheideWA

Die Beplanung des Gewerbegebietes am Bahnhof konnte von der Gemeinde lange Jahre nicht vollzogen werden weil der damalige Grundstückeigentümer nicht bereit war, sich mit seinen Flächen in die Planung einbinden zu lassen. Das hat sich 2016 geändert. Alle Grundstückseigentümer, auch die Raiffeisen-Genossenschaft, sind eingebunden und die Planungsverantwortung liegt bei den Eigentümern, die die meisten Flächen besitzen. Die Gemeinde ist im Boot.

Alle Wilstedter Flächen innerhalb der Ortsgrenzen, deren Bebauung nicht durch Bebauungspläne geregelt ist, sind sogenanntes Mischgebiet und unterliegen bisher keiner abgestimmten Bauplanung. Das gilt insbesondere für den alten Ortskern, dessen strukturelle Erhaltung und behutsame Weiterentwicklung für die Zukunft Wilstedts nach unserer Auffassung ungeheuer wichtig ist. Deswegen sind wir nach wie vor dafür, den alten Ortskern ebenfalls mit einem Bebauungsplan zu versehen.

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